Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regina Ebert Gästeführung

A. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Gästeführungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen 

    Regina Ebert
    Hebbelstraße 19
    14469 Potsdam

     – nachfolgend „Gästeführerin“ genannt –
    und dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kunde“ genannt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich unterschieden wird.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
  4. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden.
  5. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.

B. Vertragsschluss und Buchung

  1. Die Buchung einer Gästeführung kann insbesondere per E-Mail, telefonisch oder über ein auf der Website bereitgestelltes Buchungs- oder Kontaktformular erfolgen.
  2. Mit der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die angefragte Gästeführung auf Grundlage der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
  3. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch die Gästeführerin zustande. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch eine Buchungsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail.
  4. Bei kurzfristigen oder spontanen Buchungen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden.
  5. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die Buchungsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Erfolgt eine Buchung im Namen einer Gruppe, wird der Buchende selbst Vertragspartner, sofern er bei der Buchung nicht ausdrücklich erklärt, im Namen und mit Vollmacht eines anderen Auftraggebers zu handeln. Wird im Namen eines Unternehmens, Vereins, einer Schule oder einer anderen Organisation gebucht, ist diese Organisation Vertragspartner, sofern die Vertretung entsprechend offengelegt wurde.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der Führung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Termin, Treffpunkt, gewünschte Dauer, voraussichtliche Teilnehmerzahl und Kontaktdaten einer am Veranstaltungstag erreichbaren Ansprechperson.


C. Teilnehmerzahl und Einsatz eines weiteren Guides

  1. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt grundsätzlich 25 Personen je Guide. Dies gilt auch für kombinierte Stadtführungen und Busrundfahrten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der Kunde hat bei der Buchung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Änderungen der Teilnehmerzahl sind der Gästeführerin unverzüglich mitzuteilen.
  3. Überschreitet die Teilnehmerzahl 25 Personen, ist grundsätzlich die Beauftragung eines zweiten Guides erforderlich.
  4. Die Kosten des zweiten Guides trägt der Kunde. Die Beauftragung erfolgt jedoch erst, nachdem der Kunde über die zusätzlichen Kosten informiert wurde und der Beauftragung zugestimmt hat.
  5. Stimmt der Kunde der Beauftragung eines zweiten Guides nicht zu oder kann kein geeigneter zweiter Guide gefunden werden, ist die Gästeführerin berechtigt, die Teilnehmerzahl auf 25 Personen zu begrenzen.
  6. Eine Durchführung mit mehr als 25 Personen durch nur einen Guide bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ein gegebenenfalls anfallender Zuschlag ist vor Beginn der Führung mit dem Kunden zu vereinbaren.

D. Leistungen und Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.
  2. Zeitangaben zur Dauer einer Führung sind ungefähre Angaben. Geringfügige Abweichungen können sich insbesondere durch das Gruppentempo, Verkehrsverhältnisse, Wartezeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder andere örtliche Umstände ergeben.
  3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Führung persönlich durch Regina Ebert durchgeführt wird, kann die Führung auch durch einen anderen fachlich geeigneten und qualifizierten Guide erbracht werden.
  4. Ist Regina Ebert insbesondere aufgrund von Krankheit oder eines anderen zwingenden Grundes verhindert, ist sie berechtigt, einen fachlich geeigneten Ersatzguide einzusetzen. Der Kunde wird darüber so früh wie möglich informiert.
  5. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund einer zwingenden Verhinderung nicht erbracht und kein geeigneter Ersatzguide gestellt werden, kann die Gästeführerin vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
  6. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

F. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Preis.
  2. Der vereinbarte Preis umfasst ausschließlich die in der Buchungsbestätigung oder Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.
  3. Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Verpflegungskosten, Stadtpläne, Audioguides, Museumsführer und sonstige Leistungen Dritter sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben wurde. Andernfalls trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich.
  5. Leistungen Dritter werden, soweit möglich, als solche kenntlich gemacht. Vertragspartner für diese Leistungen kann der jeweilige Drittanbieter sein.
  6. Die Rechnung wird dem Kunden regelmäßig nach Durchführung der Führung persönlich, per Post oder per E-Mail übermittelt.
  7. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  8. Bei öffentlichen Führungen, deren Termine auf der Website oder auf andere Weise öffentlich bekannt gegeben werden, kann die Zahlung vor Beginn der Führung in bar oder durch eine andere ausdrücklich angebotene Zahlungsmethode verlangt werden.
  9. Vom Kunden während der Führung gewünschte Verlängerungen, Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden nur erbracht, soweit dies zeitlich und tatsächlich möglich ist.
  10. Eine zusätzliche Vergütung für Verlängerungen oder zusätzliche Leistungen wird vor deren Durchführung mit dem Kunden vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.


G. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Führung vom Vertrag zurücktreten.
  2. Der Rücktritt ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Bei sehr kurzfristigen Absagen kann der Rücktritt zusätzlich telefonisch mitgeteilt werden.
  3. Maßgeblich für die Berechnung einer Stornopauschale ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei der Gästeführerin eingeht. Eine Bestätigung des Eingangs ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rücktritts.
  4. Im Fall eines Rücktritts werden folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet:
    • bis einschließlich zehn Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
    • neun bis fünf Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises,
    • vier bis einen Kalendertag vor dem vereinbarten Termin: 75 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises,
    • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 90 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.
  5. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
  6. Der Gästeführerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr ein höherer konkreter Schaden entstanden ist. In diesem Fall werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Termins angerechnet.
  7. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzgruppe oder einen anderen Auftraggeber zu benennen, der in den Vertrag eintritt. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht insbesondere dann nicht, wenn dadurch der Inhalt oder die Anforderungen der vereinbarten Leistung wesentlich verändert würden.

H. Verspätung und Nichterscheinen des Kunden

  1. Bei einer Verspätung des Kunden wartet die Gästeführerin grundsätzlich bis zu 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn, sofern sie keine Nachricht über die Verspätung erhält.
  2. Informiert der Kunde die Gästeführerin rechtzeitig über die Verspätung, kann eine längere Wartezeit vereinbart werden, soweit dies aufgrund nachfolgender Termine und sonstiger Verpflichtungen möglich und zumutbar ist.
  3. Bei verspätetem Beginn endet die Führung grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Endzeitpunkt. Die Führung verkürzt sich entsprechend. Das vereinbarte Honorar bleibt unverändert.
  4. Soweit es zeitlich möglich ist, kann die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung trotz des verspäteten Beginns durchgeführt werden. Dies bedarf einer vorherigen Vereinbarung. Eine zusätzliche Vergütung wird vor der Verlängerung vereinbart.
  5. Kann die Führung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verspätung oder wegen Nichterscheinens nicht durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen über die Stornierung am Veranstaltungstag entsprechend.

I. Änderungen der Route und des Ablaufs

  1. Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, des zeitlichen Rahmens oder der Route sind zulässig, wenn sie aufgrund tatsächlicher Umstände erforderlich, dem Kunden zumutbar sind und der Gesamtcharakter der gebuchten Führung erhalten bleibt.
  2. Erforderliche Änderungen können sich insbesondere ergeben aus:
    • Straßensperrungen oder Verkehrsstörungen,
    • Demonstrationen oder Großveranstaltungen,
    • Einsätzen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten,
    • kurzfristig geänderten Öffnungs- oder Einlasszeiten,
    • Bauarbeiten,
    • Sicherheitsmaßnahmen,
    • außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen oder
    • sonstigen nicht vorhersehbaren örtlichen Umständen.
  3. Soweit möglich, wird der Kunde vor Beginn der Führung über bereits bekannte wesentliche Änderungen informiert.
  4. Ist eine bestimmte Sehenswürdigkeit nicht zugänglich und handelt es sich lediglich um einen untergeordneten Bestandteil der Führung, wird nach Möglichkeit eine angemessene Alternative angeboten.
  5. Fällt ein ausdrücklich vereinbarter und wesentlicher Bestandteil der gebuchten Leistung aus, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.


J. Wetter, Gefahrenlagen und höhere Gewalt

  1. Führungen finden grundsätzlich auch bei Regen, Kälte, Hitze oder anderen üblichen Wetterbedingungen statt. Der Kunde und die Teilnehmer sind für wettergerechte Kleidung und geeignetes Schuhwerk verantwortlich.
  2. Bei amtlichen Unwetterwarnungen, erheblichen Sicherheitsgefahren oder sonstigen Umständen, durch die eine Durchführung gefährlich, unmöglich oder unzumutbar wird, kann die Gästeführerin insbesondere:
    • die Route ändern,
    • die Dauer anpassen,
    • die Führung unterbrechen,
    • einen Ersatztermin anbieten oder
    • die Führung absagen.
  3. Bei der Entscheidung sind die berechtigten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
  4. Wird die Führung vor Beginn vollständig abgesagt und keine Ersatzleistung oder Umbuchung vereinbart, entfällt der Vergütungsanspruch. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
  5. Wird eine bereits begonnene Führung aufgrund einer unvorhersehbaren Gefahrenlage abgebrochen, richten sich die Vergütung und mögliche Erstattungsansprüche nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistung und den gesetzlichen Bestimmungen.

K. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten

  1. Die Gästeführerin hat keinen Einfluss auf Öffnungszeiten, Einlassregelungen, Sicherheitskontrollen, Barrierefreiheit oder die kurzfristige Schließung von Kirchen, Schlössern, Museen, Gärten, Parks und sonstigen Einrichtungen.
  2. Gleiches gilt für kurzfristige Verbote oder Einschränkungen von Führungen innerhalb solcher Einrichtungen.
  3. Die Gästeführerin wird den Kunden über ihr bekannte wesentliche Einschränkungen informieren und nach Möglichkeit eine zumutbare Alternative anbieten.
  4. Soweit Leistungen eines Museums, Schlosses, Verkehrsbetriebs oder eines anderen Drittanbieters betroffen sind, haftet die Gästeführerin nicht für Pflichtverletzungen des Drittanbieters, sofern sie diese nicht selbst zu vertreten hat.
  5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Ausfall eines wesentlichen Bestandteils der ausdrücklich vereinbarten Leistung bleiben unberührt.

L. Besondere Anforderungen der Gruppe

  1. Der Kunde wird gebeten, die Gästeführerin bereits bei der Buchung auf besondere Anforderungen hinzuweisen, die für die Planung und Durchführung der Führung von Bedeutung sind.
  2. Dazu gehören insbesondere:
    • eingeschränkte Geh- oder Stehfähigkeit,
    • die Nutzung eines Rollstuhls oder anderer Hilfsmittel,
    • besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit,
    • altersbedingte Besonderheiten,
    • Lern- oder Verständniseinschränkungen sowie
    • sonstige Umstände, die eine Anpassung der Route oder der Vermittlung erforderlich machen.
  3. Es sind nur solche Informationen mitzuteilen, die für die konkrete Planung und Durchführung der Führung erforderlich sind.
  4. Werden notwendige Hinweise nicht oder erst unmittelbar vor Beginn der Führung erteilt, kann nicht gewährleistet werden, dass die Führung im ursprünglich vorgesehenen Umfang durchgeführt werden kann.
  5. Das vereinbarte Honorar bleibt unberührt, sofern die Einschränkung darauf beruht, dass der Kunde erforderliche Informationen nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

M. Busrundfahrten

  1. Bei Busrundfahrten werden Buchung, Bereitstellung und Organisation des Busses vom Kunden übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass für die Gästeführerin beziehungsweise den eingesetzten Guide ein geeigneter Sitzplatz mit funktionierender Anschnallmöglichkeit vorhanden ist.
  3. Außerdem muss eine für die Durchführung der Rundfahrt geeignete und funktionsfähige Mikrofonanlage zur Verfügung stehen.
  4. Fehlt ein sicherer Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit, kann die Durchführung der Busrundfahrt aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
  5. Ist die Mikrofonanlage nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, können während der Fahrt gegebenenfalls keine oder nur eingeschränkte Erläuterungen erfolgen.
  6. Soweit die fehlenden Voraussetzungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen und eine vertragsgemäße Durchführung deshalb nicht möglich ist, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Regelungen über eine kurzfristige Stornierung bestehen.

N. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

  1. Die Gästeführerin übernimmt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.
  2. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Führung bei den Eltern, Lehrkräften, Erziehern, Gruppenleitern oder sonstigen von der Gruppe bestimmten aufsichtspflichtigen Begleitpersonen.
  3. Die aufsichtspflichtigen Begleitpersonen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer die erforderlichen Sicherheitsanweisungen beachten und die Gruppe nicht unbeaufsichtigt verlassen.

O. Mitwirkungspflichten und Verhalten der Teilnehmer

  1. Der Kunde und die Teilnehmer haben den Anweisungen der Gästeführerin Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Führung dienen.
  2. Die Teilnehmer haben auf andere Personen, den Straßenverkehr, Anwohner, Einrichtungen sowie Denkmäler und sonstige Sachen angemessen Rücksicht zu nehmen.
  3. Die Gästeführerin kann einzelne Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sie:
    • die Durchführung erheblich stören,
    • andere Personen gefährden,
    • trotz Aufforderung Sicherheitsanweisungen nicht beachten oder
    • sich in sonstiger Weise unzumutbar verhalten.
  4. Bei einer schwerwiegenden oder unmittelbaren Gefährdung ist ein Ausschluss auch ohne vorherige Ermahnung zulässig.
  5. Ein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Preises besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom betroffenen Teilnehmer schuldhaft verursacht wurde.

P. Beanstandungen und Mängel

  1. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen unverzüglich während der Führung mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.
  2. Unterlässt der Kunde schuldhaft eine zumutbare Mitteilung, kann er keine Ansprüche wegen solcher Nachteile geltend machen, die bei rechtzeitiger Mitteilung und zumutbarer Abhilfe hätten vermieden werden können.
  3. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

Q. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Unterlagen

  1. Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken sind zulässig, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte anderer Personen, Hausordnungen oder Aufnahmeverbote von Museen, Kirchen und sonstigen Einrichtungen verletzt werden.
  2. Ton- und Videoaufnahmen der Führung oder wesentlicher Teile ihrer Erläuterungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Gästeführerin zulässig.
  3. Aufnahmen, auf denen die Gästeführerin erkennbar abgebildet oder hörbar ist, dürfen ohne ihre Zustimmung nicht veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
  4. Von der Gästeführerin erstellte Texte, Bilder, Karten und sonstige Unterlagen dürfen, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind, ohne vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet oder gewerblich genutzt werden.
  5. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

R. Haftung

  1. Die Gästeführerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Gästeführerin oder einer von ihr eingesetzten Hilfsperson beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Gästeführerin unbeschränkt, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der von der Gästeführerin eingesetzten Guides und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  7. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
  8. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Verwahrung übernommen. Die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen bleibt davon unberührt.

T. Widerrufsrecht bei termingebundenen Führungen

Bei Verträgen über Gästeführungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das Recht des Kunden, die Buchung nach Maßgabe der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Stornoregelungen zu stornieren, bleibt hiervon unberührt.

U. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die auf der Website abrufbar ist.

V. Verbraucherstreitbeilegung

Regina Ebert ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

W. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 12. Juli 2026